Leihvertrag Muster – Seriöser Leihvertrag zum Download

Das Rechtssichere und von Experten geprüfte Leihvertrag Muster können Sie auf dieser Seite downloaden.

Der Muster Leihvertrag wurde nach Definition des BGB § 598 verfasst und dient zum unentgeltlichen Verleihen verschiedenster Sachwerte wie Geld, Auto, Wohnung & Co..

Leihvertrag Muster downloaden

Nachfolgend können Sie den rechtsgültigen Muster Leihvertrag downloaden.

Der Mustervertrag steht als PDF bereit und ist zum handschriftlichen ausfüllen nach dem Ausdrucken gedacht. Wollen Sie den Vertrag bereits am PC ausfüllen, sollten Sie die Vorlage als Word-Datei herunterladen.

Tipp: Wenn Ihnen ein Leihvertrag Muster kostenlos zum Download angeboten wird, ist stets zu prüfen, ob der Anbieter eine Gewähr auf dessen rechtliche Wirksamkeit übernimmt.

Leihvertrag Vorlage für Word

Die Leihvertrag Vorlage für Word eignet sich zum direkten bearbeiten am PC. Somit können Sie den Vertrag noch vor dem ausdrucken ausfüllen oder gegebenenfalls umschreiben.

Wird der Leihvertrag in seinen Regelungen jedoch inhaltlich abgeändert, kann der Anbieter keine Garantie mehr übernehmen.

Der Leihvertrag nach Definition des BGB § 598

Ein Leihvertrag gemäß der Definition des § 598 BGB kommt dann Zustande, wenn zwischen Verleiher und Entleiher per Vertrag ein fester Rückgabezeitpunkt für die kostenlose Ausleihe vereinbart wird. Dies ist dann der Fall, wenn ein gewisser Nutzungszeitraum vereinbart wird oder die Sache zurückgegeben werden soll, sobald Sie der Leihnehmer nicht mehr benötigt.

Ein BGB Leihvertrag ist mit seinen Rechten und Pflichten daher von einer reinen Gefälligkeit, bei der die Sache willkürlich und ohne verbindliche Vereinbarungen zurückgegeben werden kann klar abzugrenzen.

Vertragstypische Rechte und Pflichten nach Schema des BGB § 598

Der Leihvertrag ist ein unvollkommener zweiseitig verpflichtender Vertrag, bei dem der Verleiher auf Gegenleistungen verzichtet.

Wird ein Leihvertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bestehen für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten, die aus dem Ausleihformular heraus resultieren. Mit dem vertraglich vereinbarten Leihverhältnis gehen beide Vertragspartner gleichermaßen ein Schuldverhältnis gemäß der Rechtsgrundlage des BGB ein.

Rechte und Hauptleistungspflichten des Verleihers

Der Verleiher hat gegenüber dem Entleiher folgende Rechtsansprüche und Pflichten.

  • Der Verleiher ist dazu verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Leihgabe zu gestatten.
  • Der Verleiher hat nach Ablauf der vereinbarten Leihdauer einen Herausgabeanspruch auf die Leihsache.

Bei Problemen mit der Leihe oder einer leichten Pflichtverletzung genießt der Verleiher aufgrund der unentgeltlichen Leistung eine Haftungsbeschränkung.

Rechte und Hauptleistungspflichten des Entleihers

Der Entleiher hat gegenüber dem Verleiher folgende Rechtsansprüche und Verpflichtungen.

  • Verpflichtung, dem Verleiher nach Ablauf des Leihzeitraums die Leihgabe zurückzugeben.
  • Verpflichtung, die geliehen Sache im selbigem Zustand zurückzugeben, wie er Sie erhalten hat.
  • Der Entleiher darf die Leihe nur für den Eigengebrauch nutzen und nicht unerlaubt weiterverleihen.
  • Der Entleiher hat das Recht, die Leihe zum vereinbarten Datum zu erhalten.

Kündigung und Verjährung eines Leihvertrages

Wurde mithilfe eines Muster Leihvertrages eine feste Leihdauer vereinbart, kann der Leihgeber seine Sache erst nach Ablauf dieser Zeit vom Leihnehmer zurückfordern.

Kündigt der Verleiher den Vertrag jedoch berechtigt, kann er die Leihgabe schon vorzeitig zurückverlangen. Mit der Vertragskündigung wird auch die Leihe beendet.

Unter diesen Umständen kann der Leihgeber den Leihvertrag kündigen

Gemäß § 605 BGB kann der Leihgeber den Leihvertrag unter folgenden Voraussetzungen kündigen:

  • Rücktritt vom Leihvertrag aufgrund einer unerwarteten Gegebenheit, durch welche dieser die Leihe selbst benötigt.
  • Sobald der Leihnehmer von der geliehenen Sache vertragswidrig Gebrauch macht. (z.B unerlaubtes weiterverleihen an Dritte)
  • Bei Tod des Leihnehmers.

Wann tritt die Verjährung auf den Rückgabeanspruch bei Leihverträgen ein?

Generell beginnt erst ab der Beendigung des Leihvertrages die Verjährung der Rückgabeansprüche auf die Leihgabe. Das Ende eines Leihvertrages kann wiederum durch eine rechtmäßige Kündigung oder den vorzeitigen Tod des Verleihers eintreten. Ebenso kann das Ende der Leihdauer sowie das Erreichen des Leistungszwecks zur Beendigung des Leihvertrages führen.

Nach Leihvertragsende ist die Verjährungsdauer nach § 606 BGB zu beachten. Demnach verjähren Rückgabeansprüche schon 6 Monate nach Vertragsende.

Was ist ein Leihvertrag?

Ein Leihvertrag ist ein Vertrag bei dem ein Sach- oder Wertgegenstand auf bestimmte Zeit kostenlos ausgeliehen wird. Das bedeutet, dass der Verleiher dem Entleiher die Übergabe des Vertragsgegenstandes über einen festgelegten Nutzungszeitraum hinweg versichert und zur unentgeltlichen Verwendung übergibt. Nach Beendigung oder Ablauf der vertraglich vereinbarten Verleihzeit muss der Gegenstand wieder zurückgegeben werden.

Durch das Besitzmittlungsverhältnisses wird der Leihnehmer per Leihvertrag zum mittelbaren Besitzer der Leihe, während der Verleiher weiterhin Eigentümer bleibt.

Inhaltliche Besonderheiten des Muster Leihvertrages

Der von Formblitz bereitgestellte Muster Leihvertrag enthält alle relevanten Angaben, um eine Sache rechtssicher und verpflichtend verleihen zu können. Nachstehend sehen Sie alle Inhalte der Mustervorlage kurz zusammengefasst.

  • Personendaten von Verleiher und Entleiher werden im Leihvertrag Muster aufgeführt.
  • Überlassungs- und Verwendungsvereinbarung zur Leihgabe: Art der Leihsache sowie Voraussetzungen zum Gebrauch.
  • Leihdauer: Zeitraum, bis die Leihe an einem festgelegten Erfüllungsort zur Rückgabe fällig wird.
  • Eventuelle Leihgebühr.
  • Sorgfaltspflicht und Haftungsvereinbarung für den Leihnehmer sowie Haftungsausschluss für leichte Pflichtverletzungen durch den Verleiher.
  • Rücktritt und Kündigung.
  • Zusätzliche Regelungen.
  • Datum und Unterschriften beider Vertragspartner.

Wie und wann kommt ein Leihvertrag zustande?

Ein Leihvertrag kommt nach BGB § 598 immer dann zustande, wenn der Leihgeber dem Leihnehmer eine Sache unentgeltlich zum Leihgebrauch überlässt. Der Leihvertrag kann dabei sowohl schriftlich per Mustervorlage als auch mündlich per Handschlag zustandekommen.

Leihvertrag mündlich oder schriftlich abschließen?

Um eine Leihe rechtsverbindlich zu machen, muss dies grundsätzlich per Vertrag besiegelt werden. Hierzu gibt es die Möglichkeiten, den Leihvertrag entweder mündlich oder schriftlich abzuschließen.

Ein mündlicher Leihvertrag hat den Vorteil, dass er jederzeit spontan und schnell per Handschlag geschlossen werden kann. Nachteil ist bei Unstimmigkeiten jedoch die fehlende Beweiskraft für beide Vertragspartner, sollte die Leihgabe während der Leihzeit beschädigt oder gar verloren gehen. Ebenso können betrügerische Leihgeber unerwartete Leihgebühren verlangen, welche nie vereinbart wurden. In solchen Fällen steht es dann meist Aussage gegen Aussage.

Um sicher zu gehen und eine Ausleihe rechtlich nachweisbar dokumentieren zu können, sollte nach Möglichkeit stets ein schriftlicher Leihvertrag abgeschlossen werden. Ein Verleihvertrag kann neben der rechtlichen Sicherheit jedoch auch noch weitere Vorteile bieten.

Ist der Leihvertrag lediglich rechtlich vorteilhaft?

Obwohl ein Leihvertrag nach Schema § 598 BGB unentgeltlich abgeschlossen wird, ist ein solcher nicht nur lediglich rechtlich vorteilhaft.

Der Verleiher sichert sich durch die Schadensersatzansprüche und Rückgabepflicht, welche dieser durch den Abschluss eines Leihvertrages erlangt auch finanziell ab, sollte der Entleiher die Leihgabe verlieren, beschädigen oder verschleißen.

Wie schreibt man einen Leihvertrag?

Wer selber einen Leihvertrag schreiben möchte, muss dabei keine besondere Formvorschrift beachten. Wichtig ist, dass alle nötigen Vereinbarungen zur Leihe enthalten sind und Vereinbarungen klar sowie nachvollziehbar dokumentiert werden.

Hierfür kann man sich entweder an einem einfachen Leihvertrag Beispiel aus dem Internet orientieren, vorgefertigte Muster nutzen oder einen Anwalt zum schreiben eines solchen Vertrages beauftragen.

Kunstwerke mittels Vertrag dauerhaft an Dritte verleihen

Häufig wird teure Kunst durch eine Dauerleihgabe auf unbestimmte Zeit an öffentliche Institutionen wie Museen verliehen. Grundlage dafür schafft der Leihvertrag.

Mit einem Verleihvertrag kann ein Kunstwerk als Leihgabe bis zum Tod des Verleihers dauerhaft zur unentgeltlichen Nutzung überlassen werden.

Unterschied zwischen Mietvertrag und Leihvertrag

Der Unterschied zwischen Mietvertrag und Leihvertrag liegt in der Beanspruchung auf Gegenleistungen. Nachfolgend sehen Sie die klare Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Leihvertrag.

  • Mietvertrag: Eine Sache wird für eine Gegenleistungsforderung (entgeltlich) vom Vermieter an den Mieter für die Nutzung ausgeliehen.
  • Leihvertrag: Eine Sache wird ohne Gegenleistungsforderung (unentgeltlich) vom Verleiher an den Entleiher zur Nutzung ausgeliehen.

Beispiele für entgeltliche Vertragsarten:

Leihvertrag Muster für Geld, Auto & Wohnung nutzen

Das oben verlinkte und rechtsgültige Leihvertrag Muster von Formblitz kann zum Verleihen der verschiedensten Dinge genutzt werden.

Hier sehen Sie einige der häufigsten Anwendungsfälle für Leihvertragsvorlagen.

  • Geräteleihvertrag
  • Leihvertrag für Wohnung oder Einbauküche
  • Werkzeugleihvertrag
  • Kfz Leihvertrag: Da es beim Verleihen von Fahrzeugen einiger zusätzlicher Klauseln Bedarf , sollte hierfür ein spezieller Auto-Leihvertrag* genutzt werden.
  • Geld Leihvertrag: Für die Geldleihe kann kein Leihvertrag genutzt werden, das es hier nicht die Sache selbst (geliehene Scheine & Münzen), sondern der reine Geldwert in der Rückgabepflicht steht. Rechtlich gesehen, sollte für die Geldleihe ein Darlehensvertrag ohne Zinsen genutzt werden.



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